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Wer also die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Job davor kündigen. Selbstverständlich nur dann, wenn er nicht weiterarbeiten und die Möglichkeit des Hinzuverdiensts nutzen möchte. Dennoch sollte in diesem Fall der Arbeitgeber über den Renteneintritt informiert werden, da der Rentenbezug steuerliche Auswirkungen haben kann. https://www.merkur.de/verbraucher/zu-fruehrente-24h-rentner-mit-63-jahren-diesen-jahrgaengen-steht-die-92023317.html
https://www.openpetition.de/petition/blog/ruecknahme-der-40-kuerzung-fuer-aussiedlerrenten-jetzt-wir-sind-nicht-die-paria-in-de
https://www.openpetition.de/petition/online/ruecknahme-der-40-kuerzung-fuer-aussiedlerrenten-jetzt-wir-sind-nicht-die-paria-in-de
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