Mit dem vorgeschobenen Etikett des ‚Extremismus‘ versuchte sie, ein missliebiges Medium juristisch zu vernichten – nicht etwa wegen konkreter Straftaten, sondern weil ihr dessen Inhalt politisch nicht gefiel. Das war kein Rechtsakt, das war Machtmissbrauch.
Dass das Compact-Magazin mitunter polemisch und populistisch auftritt, mag kritikwürdig sein. Doch genau das ist der Prüfstein einer echten Demokratie: Auch unangenehme, überzogene oder provokante Stimmen müssen gehört und ausgehalten werden. Wer versucht, Kritik am Staat durch Verbote zu ersticken, steht nicht über, sondern außerhalb des freiheitlichen Verfassungsrahmens.
Faeser hat ihr Amt missbraucht, den Verfassungsschutz instrumentalisiert und versucht, rechtsstaatliche Prinzipien in Parteipolitik zu ertränken. Heute wurde diesem Treiben juristisch ein Riegel vorgeschoben. Doch der politische Schaden bleibt – das Vertrauen in staatliche Neutralität ist erschüttert.
Fazit: Faeser ist weg – doch die Gefahr bleibt. Der heutige Richterspruch ist nicht nur eine juristische Klatsche, sondern ein Weckruf: Die Verteidigung der Freiheit beginnt dort, wo der Staat sie einschränken will. Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiterhin mit aller Kraft für die freie Meinungsäußerung, für Pressefreiheit und echte Medienvielfalt eintreten.“
Martin E. Renner, MdB zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
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Großrazzia gegen Meinungsfreiheit: 180 polizeiliche Maßnahmen | Sondersendung mit Joachim Steinhöfel.
An diesem Mittwoch wurden deutschlandweit Razzien durchgeführt, dabei Wohnungen durchsucht, Beschuldigte vernommen, Computer und Handys beschlagnahmt – im Rahmen eines groß angelegten Polizei-Einsatzes gegen angebliche „Hass und Hetze“ im Internet. Über 180 polizeiliche Maßnahmen, ausgelöst wegen Posts in den sozialen Medien.
All das geschieht im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Das Ziel ist die Einschüchterung der Öffentlichkeit, konstatiert der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Denn es ist kaum möglich für die Betroffenen, sich gegen ein solches Vorgehen des Staates zu wehren. Allein einen Strafverteidiger zu bezahlen, kostet oft mehr, als mancher sich leisten kann.
Razzia-Welle wegen Internet-Posts – Volker Boehme-Neßler im Gespräch.
Am Morgen kam es zu zahlreichen Razzien in ganz Deutschland – im Rahmen eines Aktionstages gegen „Hasspostings“. Der Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler sieht den Versuch von Einschüchterung und die Gefahr systematischer Selbstzensur – im Interview analysiert er die Hintergründe der Aktion.
Pressekonferenz der AfD Brandenburg mit Compact Chefredakteur Elsässer.
Potsdam Landtag am 25.06.2025
Stellungnahme der AfD Brandenburg zum Compact-Magazin
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des "Compact"-Magazins auf
Das Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.
Personen: Dr. Hans-Christoph Berndt
Vorsitzender AfD Brandenburg,
Tim Krause Pressesprecher AfD Brandenburg,
Laurens Nothdurft, Rechtsanwalt,
Stephanie Elsässer,
Pressestelle Alter Markt 1 14467 Potsdam
Compact-Verbot– Sollte AfD-Verbot geprobt werden? | Jörg Urban Direkt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des konservativen Magazins „Compact“ wieder aufgehoben. Eigentlich war das vorher klar, denn unser Grundgesetz verbietet Zensur. Warum hat es die Regierung dennoch versucht? War es ein Testlauf für das AfD-Verbot? Welche Auswirkungen hat das für Sachsen?
Antworten des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban.
Compact Chef Jürgen Elsässer gewinnt mit seiner Mannschaft gegen Nancy Faeser. Die Pressefreiheit in Deutschland bleibt!